Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu, Menschenrechts- und Umweltstandards für die gesamte Lieferkette zu prüfen und einzuhalten. So sollen die Lieferkettentransparenz erhöht, Menschenrechte und Umweltschutz gestärkt und zugleich Unternehmensinteressen berücksichtigt werden.
Als Tochtergesellschaft der DVV ist auch die Stadtwerke Duisburg AG mit seiner Onlinemarke R(H)EINPOWER von der Anwendungspflicht des LkSG betroffen. Informationen über menschenrechts- und umweltbezogene Risiken, die Verbote im Sinne des LkSG, den diesbezüglich bei der DVV konzernweit implementierten Risikomanagementprozess sowie Kontaktdaten, bei denen Sie melden können, falls in unserer Lieferkette gegen Menschenrechte und Umweltschutzstandards verstoßen wird, finden Sie auf dieser Seite: https://www.dvv.de/konzern/corporate-governance/lksg