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Fragen und Antworten

Nicht immer ist alles Verständlich oder jede Antwort bereits bekannt. Aus diesem Grund haben wir hier die häufigsten Fragen beantwortet, die wir im Kundenservice gestellt bekommen. So erhalten Sie schnell einen Überblick, wie es weiter geht oder was noch zu tun ist. Sie haben fragen, hier wird direkt geantwortet.

C02-Kostenteilung

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Dieses Gesetz soll Mieterinnen und Mietern vor hohen Heiz- und Warmwasserkosten schützen. Mit dem neuen Gesetz zur Aufteilung der CO₂-Kosten müssen Vermieter auch einen Teil der Kosten tragen. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt davon ab, wie umweltfreundlich das Haus ist. Je weniger umweltfreundlich, desto mehr müssen Vermieter in Zukunft zahlen.
Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengetragen:

Die Kostenbeteiligung der Vermieterseite gilt automatisch für alle Mietverträge über Gebäude, die mit Gas oder Öl beheizt werden, unabhängig davon, ob es sich um Verträge handelt, die am 1. Januar 2023 bereits bestanden, oder solche, die nach diesem Stichtag geschlossen werden. Die Neuregelung gilt zudem für alle Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Es sollen lediglich solche Brennstofflieferungen unberücksichtigt bleiben, die bereits nach alter Rechtslage abgerechnet wurden.

Für Wohnhäuser und gemischte Gebäude, die hauptsächlich zum Wohnen genutzt werden, gilt die folgende Regel: Die CO₂-Kosten werden nach einem 10-stufigen Modell berechnet und verteilt. Das hängt vom CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter im Jahr ab. Vermieter müssen die CO₂-Kosten und die Verteilung jedes Jahr bei der Abrechnung der Heizkosten festlegen. Sie müssen auch zeigen, wie sie das berechnet haben.

Für Wohnungen mit sehr hoher CO₂-Belastung gilt die folgende Regel: Wenn sie mehr als 52 Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter im Jahr ausstoßen, zahlen Vermieter 90 Prozent der CO₂-Kosten. Mieter zahlen die restlichen 10 Prozent. Bei Wohnungen mit niedriger CO₂-Belastung ist das anders. Wenn sie weniger als 12 Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter im Jahr ausstoßen, zahlen Mieter alle CO₂-Kosten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viel Prozent vom Vermieter und vom Mieter für die CO2-Kosten im Jahr getragen werden müssen. Bitte beachten Sie hierbei, dass sich die Angaben in dieser Tabelle auf ein komplettes Jahr beziehen. Es gibt auch Rechnungen, deren Abrechnungszeitraum weniger als ein Jahr umfasst.

Einstufung der Gebäude oder Wohnungen anhand des CO₂-Ausstoßes:

CO₂-Ausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro qm Wohnfläche und JahrAnteil MieterAnteil Vermieter
< 12 kg CO₂/m² pro Jahr100 %0 %
12 bis < 17 kg CO₂/m² pro Jahr90 %10 %
17 bis < 22 kg CO₂/m² pro Jahr80 %20 %
22 bis < 27 kg CO₂/m² pro Jahr70 %30 %
27 bis < 32 kg CO₂/m² pro Jahr60 %40 %
32 bis < 37 kg CO₂/m² pro Jahr50 %50 %
37 bis < 42 kg CO₂/m² pro Jahr40 %60 %
42 bis < 47 kg CO₂/m² pro Jahr30 %70 %
47 bis < 52 kg CO₂/m² pro Jahr20 %80 %
>= 52 kg CO₂/m² pro Jahr5 %95 %

Für Gebäude, die nicht zum Wohnen genutzt werden, werden die CO₂-Kosten erstmal halbiert. Bis Ende 2025 soll es dafür auch ein Stufenmodell geben. § 106 GEG legt fest, wie man mit Gebäuden umgeht, die sowohl zum Wohnen als auch für den Gewerbebetrieb genutzt werden.

In Ihrer Gasverbrauchsrechnung sind bereits wichtige Informationen zu den im Verbrauchszeitraum angefallenen Brennstoffemissionen sowie der brennwert- und heizwertbezogene Emissionsfaktor ausgewiesen.   

Darstellungsbeispiel: 

Informationspflichten gem. CO2KostAufGGültigkeitszeitraumMenge
Brennstoffemissionen01.01.23 - 31.12.233.714,42 kg CO2
Brennwertbezogener Emissionsfaktor01.01.23 - 31.12.230,1813946 kg/CO2/kWh
Heizwertbezogener Emissionsfaktor01.01.23 - 31.12.230,20088 kg/kWh

Ausnahmen gelten für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen. Eine davon muss der Vermieter selbst bewohnen. Es gibt auch Ausnahmen für spezielle Fälle. Diese sind in § 11 der Heizkosten-Regelung festgelegt. Falls bestimmte Gesetze, wie zum Beispiel Denkmalschutz, eine wesentliche energetische Verbesserung des Hauses oder der Heiz- und Warmwasserversorgung verhindern, wird der Anteil der CO2-Kosten, den der Vermieter nach dem CO2-Kosten-Teilungsgesetz tragen müsste, halbiert. Oder er fällt sogar komplett weg.

Die Bundesregierung stellt einen Online-Rechner für Vermieter und Mieter, die sich selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgen, zur Verfügung.

Der Rechner ermöglicht es, die für ein Gebäude oder eine Wohnung angefallenen Kohlendioxidkosten zu berechnen und aufzuteilen und die grundlegenden Rechenschritte nachzuvollziehen. Der Rechner ist ein gutes Hilfsmittel, kann aber keine vollständige Dokumentation für die Abrechnung von Betriebskosten ersetzen. 

Zum Rechner

Die Bundesregierung hat einen Leitfaden zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten nach dem CO2KostAufG erstellt.

Jetzt informieren

Rechnung & Zahlung

Sie erhalten einmal in Jahr eine Rechnung. Bevor wir eine Rechnung erstellen benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand. Dazu senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Link. Nach Klick auf den Link können sie ganz bequem Ihren Zählerstand eingeben. Eine Anmeldung für Ihr Kundenportal ist hierfür nicht nötig. 
Kurze Zeit später ist die Rechnung fertig und Sie wissen, wie viel Sie im letzten Jahr verbraucht haben und ob sich Ihr Abschlag verändern wird.

Die Schlussrechnung erhalten Sie innerhalb von 6 Wochen nach dem letzten Tag der Belieferung.

Wir senden Ihnen eine E-Mail zu, wenn eine Rechnung in Ihrem persönlichen Kundenportal unter MEIN R(H)EINPOWER vorhanden ist. Diese können Sie dann zu jederzeit nach Login ansehen oder herunterladen.

Wir möchten auch hier, dass Ihre Daten sicher sind. Dies können wir nur gewährleisten, wenn wir Ihre Strom- oder Gasrechnung auf einem gesicherten Bereich für Sie hinterlegen, auf den nur Sie Zugriff von außen haben.

Das kommt ganz darauf an, welche Bonusart Sie erhalten. Ein Sofortbonus wird Ihnen in der Regel bereits 60 Tage nach Lieferbeginn auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Den Homepagebonus sowie einen Neukundenbonus verrechnen wir in Abhängigkeit der Mindestvertragslaufzeit direkt in Ihrer Jahresrechnung. Haben Sie einen Kunden geworben, erhalten Sie Ihren Kunden-Werben-Kunden Bonus mit der nächsten Rechnung verrechnet.

Der Grundpreis ist der feste Betrag, den Sie pro Monat für Ihren Strom- oder Gasanschluss bezahlen. Er enthält zum Beispiel die Kosten für die jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber, den Messstellenbetrieb oder auch die Netznutzung.

Der Strompreis setzt sich aus einem monatlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde, also dem, was Sie verbrauchen, zusammen. Darin enthalten, sind:

  • Netznutzung Arbeitspreis und Grundpreis
  • Konzessionsabgabe
  • Messstellenbetrieb und Messung

Der Verbrauchspreis auch Arbeitspreis genannt, ist der Betrag, den Sie pro Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas bezahlen.


Abschlag & Verbrauch

Wir berechnen Ihren Abschlag aus einem Grund- und Arbeitspreis sowie dem Jahresverbrauch. Die Berechnung erfolgt dann in zwei Schritten:

  1. Zunächst ermitteln wir anhand Ihrer Angaben die voraussichtlichen Kosten pro Jahr:
    Voraussichtlicher Jahresverbrauch in kWh x Verbrauchspreis + Grundpreis pro Monat x 12 = voraussichtliche Kosten pro Jahr.
  2. Die voraussichtlichen Kosten pro Jahr werden dann auf zwölf Monate aufgeteilt. Dieser Betrag ist dann Ihr monatlicher Abschlag.

Auch gut zu wissen: Abschläge unterschiedlicher Anbieter sind nicht miteinander vergleichbar! Mal gibt es 11 Abschläge, mal 12. Mal führt ein geringerer Verbrauch zur Abschlagsreduzierung, mal wird die Gutschrift ausgezahlt, der Abschlag bleibt gleich. Daher ist das A und O: Preise vergleichen.

Sie können den Abschlag ganz einfach anpassen. Gehen Sie dafür einfach in Ihr persönliches Kundenportal unter MEIN R(H)EINPOWER auf den Punkt Abschlagsplan und tragen Sie dort den gewünschten Betrag ein. Bitte beachten Sie aber, dass dieser nur in einem gewissen Rahmen nach oben oder unten korrigiert werden kann.

Am einfachsten mit dem sogenannten SEPA-Lastschriftverfahren. Liegt dieses vor buchen wir Ihren Abschlag ganz automatisch am Mitte eines Monats von Ihrem Konto ab. So kann es auch nicht passieren, dass es eine Zahlung vergessen werden kann und Mahnkosten entstehen.

Natürlich können Sie Ihren Abschlag auch selbst überweisen. Fällig ist er immer am 15. des Monats

Das ist überhaupt kein Problem. Sie können den Zählerstand ganz einfach in Ihrem persönlichen Kundenportal unter MEIN R(H)EINPOWER eintragen. So sehen Sie auch sofort, ob Ihr in der Vergangenheit errechneter Abschlag zum aktuellen Verbrauch noch passt. Sollte das nicht so sein, schlagen wir eine Änderung der Abschlagshöhe vor.

Ihren Abschlag buchen wir zum 15. eines Monats von Ihrem Bankkonto ab.

Am einfachsten geht das bei der Anmeldung. Hier können Sie direkt Ihre Bankverbindung eintragen und das SEPA Lastschriftmandat erteilen.

Haben Sie sich bei der Anmeldung für die Zahlungsart Überweisung entschieden und möchten nun aber doch lieber, dass wir den Abschlag automatisch von Ihrem Bankkonto abbuchen, dann können Sie in Ihrem persönlichen Kundenportal unter MEIN R(H)EINPOWER auf das SEPA Lastschriftmandat umstellen.

Durch den von Ihnen eingegebenen Jahresverbrauch errechnet sich der Abschlag, also der Betrag, den wir monatlich von Ihrem Konto abbuchen. Natürlich kann sich ihr Verbrauchsverhalten im Laufe eines Jahres ändern. Tauschen Sie z. B. ein altes Elektrogerät gegen ein neues aus, sinkt ihr Jahresverbrauch. Haben wir einen heißen Sommer und Sie kühlen Ihr Schlafzimmer entsprechend herunter, dann steigt der Jahresverbrauch.

Nach Ablauf eines Vertragsjahres wird dann Ihre Jahresrechnung mit den von Ihnen monatlich bezahlten Abschlägen erstellt und mit dem tatsächlichen Jahresstromverbrauch abgeglichen. Haben Sie weniger verbraucht als angegeben, erhalten Sie eine Gutschrift. Haben Sie mehr verbraucht als angegeben, erfolgt eine Nachzahlung.

Ihr Abschlag hängt immer von Ihrem Verbrauch ab. Ändert sich dieser zum Beispiel durch Familienzuwachs, modernere Elektrogeräte oder durch eine andere Quadratmeterzahl der Wohnfläche, berücksichtigen wir das natürlich.

Unsere Bankverbindung lautet:
Stadtwerke Duisburg AG
Sparkasse Duisburg
IBAN: DE22 3505 0000 0200 1480 05
BIC: DUISDE33XXX

Bitte geben Sie im Verwendungszweck immer den Namen des Vertragsinhabers und die Vertragskontonummer an.


Umzug & Wechsel

Sie sind bereits unser Kunde und wechseln den Haushalt? Kein Problem. Informieren Sie uns einfach rechtzeitig über den Umzug. Noch viel einfacher: in Ihrem persönlichen Kundenportal MEIN R(H)EINPOWER können sie auch ganz schnell Ihren Umzug selber durchführen. Sie benötigen lediglich die neue Adresse und die neue Zählernummer.

Noch viel einfacher: in Ihrem persönlichen Kundenportal MEIN R(H)EINPOWER können sie auch ganz schnell Ihren Umzug selber durchführen. Sie benötigen lediglich die neue Adresse und die neue Zählernummer.

Natürlich können Sie Ihren Umzug auch melden, wenn Sie bereits in Ihrem neuen Reich eingezogen sind. Dafür haben Sie bis 6 Wochen Zeit. Sind Sie noch nicht unser Kunde bleiben ihnen immerhin noch 4 Wochen, um Ihren Wechsel zu uns durchzuführen.

Haben Sie den Termin versäumt landen Sie in der Grundversorgung Ihres örtlichen Versorgers. In diesem Fall, geben Sie uns einfach unter 0203/393935 Mo-Fr, 08:00-20:00 Uhr, Samstag von 8 – 14 Uhr Bescheid. Wir klären den Wechsel dann für Sie.

Dann landen Sie automatisch in der Grundversorgung Ihres örtlichen Stromanbieters. Wenn Sie aber weiterhin bei uns bleiben möchten, schließen Sie am besten einen neuen Vertrag über rheinpower.de ab. Das ist der einfachste Weg, denn um den Rest kümmern wir uns dann wieder.

Am schnellsten geht das per Telefon: 0203/393935 von Mo-Fr, 08:00-20:00 Uhr, Samstag von 8 – 14 Uhr - außer an Feiertagen.

Eigentlich nicht viel. Wenn Sie umziehen, ziehen wir mit. Alles was wir benötigen, sind Ihre neuen Adressdaten und die neue Zählernummer. Teilen Sie uns einfach kurz vor oder nach Ihrem Umzugstermin Ihren Umzug mit: Das geht am einfachsten über Ihr persönliches Kundenportal unter MEIN R(H)EINPOWER.

So melden Sie Ihren Umzug:
Am einfachsten und schnellsten geht das über unseren Umzugservice in Ihrem persönlichen Kundenportal MEIN R(H)EINPOWER. Einfach einloggen und unter dem Punkt „Umzug“ die neue Lieferadresse, den Umzugstermin und die neue Zählernummer hinterlegen. Alles Weitere machen wir für Sie.

MEIN R(H)EINPOWER

Es ist schade, dass Sie Ihren Vertrag kündigen möchten! Rufen Sie uns doch kurz an, damit wir über mögliche Alternativen sprechen können. Unter 0203/393935 sind wir von Mo-Fr, 08:00-20:00 Uhr, Samstag von 8 – 14 Uhr erreichbar. Selbstverständlich können Sie auch kündigen. Bitte senden Sie uns die Kündigung mit Ihren Vertragsdaten schriftlich direkt per Post oder E-Mail zu.

Ihren Tarif können Sie bis 4 Wochen vor Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit kündigen. Werfen Sie dafür einen Blick in Ihre Vertragsdetails oder die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kündigen Sie den Vertrag nicht rechtzeitig, verlängert er sich – je nach Tarif – um 1 bis 12 Monate.

Nein, das ist in der Regel nicht notwendig. Mit Ihrer Bestellung bei R(H)EINPOWER beauftragen Sie uns automatisch, Ihren alten Vertrag zu kündigen.

Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur dann selbst, wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung Ihres bisherigen Versorgers zusteht. In diesem Fall sollten Sie selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen häufig sehr kurz bemessen sind.

Sollten Sie Ihren Vertrag bereits selbst gekündigt haben, informieren Sie uns darüber bitte umgehend nach Absenden Ihrer Bestellung per Mail (service@rheinpower.de) oder telefonisch unter 0203/393935).

Wir speichern Daten nur so lange und zu solchen Zwecken, wie diese auch benötigt werden. Das bedeutet: Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten beispielsweise so lange,

  • bis alle gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind,
  • ein überwiegendes berechtigtes Interesse unsererseits besteht, diese Daten zu verarbeiten (z. B. zur Rechnungserstellung) oder
  • wie kaufmännische oder steuerliche Aufbewahrungspflichten dies vorschreiben.

In gewissen Fällen kann dabei eine Speicherdauer von bis zu 30 Jahren bestehen, die es erforderlich machen, Ihre Daten zur Erhaltung von Beweismitteln aufzubewahren. Unsere vollständigen Infos zum Thema Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzinformation


Zähler & Zählerstand

Das geht ganz einfach. Entweder Sie erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung der Zählerstandseingabe und allen weiteren Informationen oder Sie geben Ihren Zählerstand einfach selbst in Ihrem persönlichen Kundenportal MEIN R(H)EINPOWER ein.

Überprüfen Sie zuerst, ob es sich tatsächlich um Ihren Zähler und nicht den eines Nachbarn handelt. Lesen Sie dann bitte nur die Stellen vor dem Komma ab! 

Es kann sein, dass wir und/oder Ihr örtlicher Netzbetreiber nach Ihrem Zählerstand fragen oder persönlich ablesen möchten. Das ist ganz normal. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie sich aber den Ausweis des Mitarbeiters vorzeigen lassen.

Sie haben sich bei der Eingabe Ihres Zählerstandes vertippt? Kein Problem! Rufen Sie uns doch kurz an, wir korrigieren den Stand umgehend. Unter 0203/393935 sind wir von Mo-Fr, 08:00-20:00 Uhr, Samstag von 8 – 14 Uhr erreichbar.

Dann schätzen wir auf Basis der aktuellsten Daten, die uns vorliegen, wie z. B. Meldungen des Netzbetreibers und Ihr letzter Jahresverbrauch. Teilen Sie uns bitte trotzdem Ihren aktuellen Zählerstand mit. Denn nur so können wir vermeiden, dass Sie bei nicht selbst gemeldeten Daten eine falsche Rechnung erhalten.

Jeder Strom- und Gaszähler besitzt eine eigene Zählernummer. Falls Sie Ihre Zählernummer vergessen haben, finden Sie diese Info zum Beispiel in der letzten Rechnung. Bei einem Umzug erfahren Sie Ihre Zählernummer von der Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter.

Sie brauchen gar nichts zu machen. Ihr Netzbetreiber, der den Zähler wechselt, informiert uns automatisch darüber.


Meine Daten

Sämtliche persönliche Daten wie E-Mail Adresse oder Bankverbindung können Sie bequem, einfach und schnell selbst in Ihrem persönlichen Kundenportal mein.rheinpower ändern.

Sämtliche persönliche Daten wie Bankverbindung oder E-Mail Adresse können Sie bequem, einfach und schnell selbst in Ihrem persönlichen Kundenportal mein.rheinpower ändern.

Natürlich. Einfach in Ihrem persönlichen Kundenportal mein.rheinpower unter dem Punkte „Persönliche Daten-Kontaktdaten ändern“, den Haken entfernen.

Das geht ganz einfach. Klicken Sie einfach auf den Punkt „Zugangsdaten vergessen“. Sie erhalten dann zeitnah eine E-Mail mit den neuen Daten.

Sicher! Ihre Daten sind selbstverständlich durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung durch unbefugte Personen angemessen gesichert. Dazu speichern wir Ihre Daten in einem eigenen Rechenzentrum hier in Duisburg.


Vertrag und Tarif

Prinzipiell gilt, wir reichen die Senkung der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 zu 100% an unsere Kunden weiter.Je nach Zeitpunkt ihres Vertragsabschlusses ist dies sogar bereits berücksichtigt. Eine Markierung macht das bei den entsprechenden Tarifen kenntlich.

Das gilt für Stromverträge, die bis zum 27.04.2022 über unsere Homepage geschlossen wurden:
Sie erhalten die Senkung von 3,723 Ct/kWh/netto automatisch ab dem 01.07.2022 durchgereicht. Die Abgrenzung wird in Ihrer Abrechnung (nicht aber im Abschlag) ersichtlich sein.

Das gilt für Stromverträge, die ab dem 28.04.2022 über unsere Homepage geschlossen wurden:
Sie haben die Senkung der EEG-Umlage bereits berücksichtigt, es erfolgt keine weitere Senkung des Preises. Bei einem Lieferbeginn vor dem 01.07.2022 werden Sie dennoch in Ihrer Abrechnung (nicht aber im Abschlag) eine Abgrenzung finden.

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Produkt. Für Ihren Strom- und/oder Gastarif gewähren wir Ihnen eine Preisgarantie*. Das bedeutet: keine überraschenden Preiserhöhungen in diesem Zeitraum. Sie können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende kündigen.

*Die Preisgarantie bezieht sich bezieht sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte. Änderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen sind hiervon nicht betroffen

Wenn Sie umziehen, ist Ihr Vertrag zwei Wochen vor dem Umzugstermin fristgerecht zu kündigen.

Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir werden die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten einleiten.

Sollten Sie jedoch von einem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preisanpassung bei Ihrem bisherigen Lieferanten Gebrauch machen können, bitten wir Sie, Ihren Vertrag innerhalb der vorgesehenen Kündigungsfrist selbst zu kündigen, um den Lieferantenwechsel zu unterstützen.

Sie können Ihren Vertrag 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich kündigen.

Je nach Tarif gewähren wir eine Preisgarantie für unsere Strom- und Gasprodukte (z. B. sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monate) ab Lieferbeginn. Somit wird Ihnen während der Garantielaufzeit der vertraglich vereinbarte Preis zugesichert. Preisanpassungen werden Ihnen mindestens 6 Wochen im Voraus mitgeteilt. So haben Sie ausreichend Zeit, unsere Preise zu prüfen. Geht Ihnen eine Preisanpassung zu, so dürfen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben.

Sicher! Ihre Daten sind selbstverständlich durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung durch unbefugte Personen angemessen gesichert. Dazu speichern wir Ihre Daten in einem eigenen Rechenzentrum hier in Duisburg.

Na klar. Unsere Tarife bestehen alle zu 100% aus Ökostrom. Der Ökostrom von R(H)EINPOWER stammt ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen.

Sämtliche persönliche Daten wie E-Mail Adresse oder Bankverbindung können Sie bequem, einfach und schnell selbst in Ihrem persönlichen Kundenportal MEIN R(H)EINPOWER ändern.

Das ist leider nicht möglich. Ihr Strom - oder Gasvertrag ist personengebunden. Daher ist er nicht auf andere Personen übertragbar. Der alte Vertrag muss also zuerst beendet werden, bevor ein neuer Strom- oder Gasvertrag geschlossen werden kann.

In Ihrem persönlichen Kundenportal MEIN R(H)EINPOWER unter dem Punk Produkte & Verträge in der Vertragsübersicht.

Ihre Vertragskontonummer finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer aktuellen Strom- oder Gasrechnung. Haben Sie die E-Mail oder das Dokument nicht zur Hand, ist diese auch in Ihrem persönlichen Kundenportal MEIN R(H)EINPOWER hinterlegt.

Die EEG-Umlage ist im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstanden und bezeichnet den Kostenanteil, der von den Stromanbietern auf die Stromverbraucher umgelegt wird, um die nachhaltige Förderung erneuerbarer Energiequellen zu gewährleisten. Ziel der EEG-Umlage ist also auch, langfristig für einen verstärkten Ausbau ökologischer Stromerzeugung zu sorgen und so den Umwelt- und Klimaschutz zu unterstützen.

Der Energiemarkt ist unterschiedlichen Preisschwankungen ausgesetzt. So auch Ihr Strom bzw. Gaspreis. Kommt es also zu Veränderungen auf dem Energiemarkt, hat das auch Einfluss auf Ihren Preis. Das lässt sich aber nicht voraussagen. Es kommt also nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung Ihres Preises nach der Preisgarantie.


Service

MEIN R(H)EINPOWER ist Ihr individuelles, persönliches Kundenportal. Hier sind alle Daten zu Ihren Tarifen aufgeführt, die Bankverbindung hinterlegt und ihre Adress- und Kontaktdaten gepflegt. Ob Sie Ihren Abschlag ändern möchten, Ihre Zählerstände und Rechnung einsehen oder einen Umzug melden möchten. All das können Sie hier ganz bequem und vor allem ohne unsere Unterstützung machen. Ohne Wartezeiten, ohne Öffnungszeiten. MEIN R(H)EINPOWER steht Ihnen 24 Stunden am Tag bereit. Sie bestimmen also, wann Sie uns über eine Änderung informieren wollen.

Wenden Sie sich bei einem Stromausfall bitte direkt an Ihren örtlichen Netzbetreiber. Er ist für sein Netz verantwortlich und hält deshalb auch immer eine Störungshotline bereit.

Die Schlichtungsstelle Energie unterstützt die Beilegung von Streitigkeiten durch Schlichtungsverfahren. Voraussetzung dafür ist, dass unser Kundenservice angerufen wurde und dabei keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Hier finden Sie alle Infos zur Schlichtungsstelle von R(H)EINPOWER.

Das geht ganz einfach. Klicken Sie einfach in Ihrem Kundenportal MEIN R(H)EINPOWER auf den Punkt „Zugangsdaten vergessen“. Sie erhalten dann zeitnah eine E-Mail mit den neuen Daten.

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